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JAHN HETTLER AKTUELL

06.12.2022 – Jahn Hettler schafft Klarheit – BGH positioniert sich zu Substantiierungsanforderungen für Sicherungsverlangen nach § 650f BGB zu Nachtragsforderungen

Kanzleinachrichten, Presse|

Bundesgerichtshof (BGH) schafft Klarheit zu Substantiierungsanforderungen hinsichtlich Vergütungsforderungen für Nachträge im Sicherheitenprozess: Klageende Unter-nehmerseite muss hinsichtlich eines Sicherungsverlangens nach § 650f BGB für Nach-tragsforderungen das Vorliegen ihrer Anspruchsberechtigung voll beweisen (Az.: VII ZR 154/21 – Urt. v. 20.10.2022)

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04./05.10.2022 – 2-Tages-Seminar: Vergütung bei Sachnachträgen und Nachträgen wegen gestörten Bauablaufs

Vergangene Seminare|

Datum: 04./05.10.2022
Ort: IBR-Seminarzentrum Mannheim
Referent: Dr. Maximilian R. Jahn
Die Frage, ob und weshalb der Auftragnehmer zusätzliche Vergütung verlangen kann, entscheidet regelmäßig über den wirtschaftlichen Erfolg eines Projekts. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern das "Handwerkszeug" für einen rechtssicheren Umgang mit Sach- und Störungs- bzw. Bauzeitnachträgen.
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DIE KANZLEI

Wir setzen auf Spezialisierung und Erfahrung. Das Team und die Kooperationspartner von Jahn Hettler bestehen ausschließlich aus Anwältinnen und Anwälten mit einem klaren, unverwässerten, fachlichen Fokus. Gleichgültig ob Sie mit einer Frage im öffentlichen oder privaten Baurecht, im Vergaberecht, im Architektenrecht, im Bereich Projektentwicklung und Bauträgerrecht, im Grundstücks-, WEG- oder Nachbarschaftsrecht oder im Miet- oder Prozessrecht konfrontiert sind: Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung und umfassenden Beratungstiefe eines echten Experten, der den Bereich nicht nur „auch“ oder nur „mitmacht“. Das wirkt sich nicht nur positiv auf die Qualität, sondern auch auf die Effizienz der Beratung aus.

Wir begleiten große und sehr große Projekte zu jeder Zeit und in allen Projektphasen.

Spezialisierung. Erfahrung. Expertenwissen.

Wir beraten zum gesamten Lebenszyklus der Immobilie, des Anlagenbaus und zu allen Projektphasen großer Infrastrukturvorhaben. Wir begleiten die Projekte schnittstellenübergreifend ausschließlich mit ausgewiesenen Experten („Spezialisten“) in den jeweiligen Rechtsgebieten. Als Profis im Bereich der projektbegleitenden Beratung und juristischen Projektsteuerung gehört zu unseren Kernberatungsleistungen das Risiko-, Claim-, Anti-Claim- und Nachtragsmanagement.

Wir beraten hier in allen Projektphasen – von der Vorbeugung über die gütliche Streitbeilegung durch aktives Konfliktmanagement bis zur Durchsetzung / Abwehr entsprechender Ansprüche im Adjudikations-, Schieds- oder Gerichtsverfahren. Wir decken dabei insbesondere alle technischen und baubetrieblichen Schnittstellen und Bauzeitthemen ab und verfügen über langjährige Erfahrung mit gestörten Bauabläufen. Unsere hochgradige Spezialisierung und wissenschaftlich fundierte Beratung ist dabei gekoppelt mit projektorientierter „just-in-time“-Beratung mit sehr kurzen Reaktionsfristen durch projekterfahrene Anwältinnen und Anwälte.