21.09.2020: HOAI 2021
Ergänzung zu unserer Meldung vom 17.09.2020: die Synopse zur HOAI 2013-2020/2021 finden Sie hier:
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Columbine Stuhlmann2023-05-24T16:19:46+02:00Kanzleinachrichten|
Ergänzung zu unserer Meldung vom 17.09.2020: die Synopse zur HOAI 2013-2020/2021 finden Sie hier:
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Columbine Stuhlmann2023-05-24T16:19:17+02:00Kanzleinachrichten|
Am 16.09.2020 hat das Bundeskabinett den vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachten Referentenentwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der HOAI vom 07.08.2020 mit wenigen Abweichungen beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (Az.: C-377/17) um, mit welchem die Verbindlichkeit der HOAI-Mindest- und Höchstätze für unwirksam erklärt und der deutsche Gesetzgeber zur Anpassung der HOAI aufgefordert wurde.
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Columbine Stuhlmann2023-05-24T16:32:04+02:00Corona-Update, Kanzleinachrichten|
Am 20.08.2020 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in Kraft getreten, welche insbesondere die Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen für den Zeitraum der COVID-19-Epidemie konkretisiert. Bei Einhaltung der Konkretisierungen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus den Verordnungen nach dem ArbSchG erfüllt sind.
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Wir setzen auf Spezialisierung und Erfahrung. Das Team und die Kooperationspartner von Jahn Hettler bestehen ausschließlich aus Anwältinnen und Anwälten mit einem klaren, unverwässerten, fachlichen Fokus. Gleichgültig ob Sie mit einer Frage im öffentlichen oder privaten Baurecht, im Vergaberecht, im Architektenrecht, im Bereich Projektentwicklung und Bauträgerrecht, im Grundstücks-, WEG- oder Nachbarschaftsrecht oder im Miet- oder Prozessrecht konfrontiert sind: Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung und umfassenden Beratungstiefe eines echten Experten, der den Bereich nicht nur „auch“ oder nur „mitmacht“. Das wirkt sich nicht nur positiv auf die Qualität, sondern auch auf die Effizienz der Beratung aus.
Wir setzen auf Spezialisierung und Erfahrung. Das Team und die Kooperationspartner von Jahn Hettler bestehen ausschließlich aus Anwältinnen und Anwälten mit einem klaren, unverwässerten, fachlichen Fokus. Gleichgültig ob Sie mit einer Frage im öffentlichen oder privaten Baurecht, im Vergaberecht, im Architektenrecht, im Bereich Projektentwicklung und Bauträgerrecht, im Grundstücks-, WEG- oder Nachbarschaftsrecht oder im Miet- oder Prozessrecht konfrontiert sind: Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung und umfassenden Beratungstiefe eines echten Experten, der den Bereich nicht nur „auch“ oder nur „mitmacht“. Das wirkt sich nicht nur positiv auf die Qualität, sondern auch auf die Effizienz der Beratung aus.
Wir beraten zum gesamten Lebenszyklus der Immobilie, des Anlagenbaus und zu allen Projektphasen großer Infrastrukturvorhaben. Wir begleiten die Projekte schnittstellenübergreifend ausschließlich mit ausgewiesenen Experten („Spezialisten“) in den jeweiligen Rechtsgebieten. Als Profis im Bereich der projektbegleitenden Beratung und juristischen Projektsteuerung gehört zu unseren Kernberatungsleistungen das Risiko-, Claim-, Anti-Claim- und Nachtragsmanagement.
Wir beraten hier in allen Projektphasen – von der Vorbeugung über die gütliche Streitbeilegung durch aktives Konfliktmanagement bis zur Durchsetzung / Abwehr entsprechender Ansprüche im Adjudikations-, Schieds- oder Gerichtsverfahren. Wir decken dabei insbesondere alle technischen und baubetrieblichen Schnittstellen und Bauzeitthemen ab und verfügen über langjährige Erfahrung mit gestörten Bauabläufen. Unsere hochgradige Spezialisierung und wissenschaftlich fundierte Beratung ist dabei gekoppelt mit projektorientierter „just-in-time“-Beratung mit sehr kurzen Reaktionsfristen durch projekterfahrene Anwältinnen und Anwälte.