03.08.2020: Kein Vertragsschluss im Vergabeverfahren bei geändertem Zuschlag!
Der BGH (Urteil vom 03.07.2020 - VII ZR 144/19) hat entschieden, dass kein Vertrag zustande kommt, wenn der Bieter einen geänderten Zuschlag nicht bedingungslos annimmt.
Sachverhalt: Die ausschreibende Behörde hat in dem Zuschlagsschreiben an den Bieter die Bauzeit um ca. zwei Monate nach hinten verschoben. Der Bieter teilt mit, dass der gewünschte Realisierungszeitraum derzeit nicht bestätigt werden könne und meldet zugleich Mehrkosten infolge der verspäteten Vergabe und den damit
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