Baulärm und Schallschutz

Lärm auf Baustellen ist nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm) privilegiert. Der zunehmende Bedarf an Wohnraum und gewerblichen Immobilien führt vermehrt zu innerstädtischen Baumaßnahmen. Selbst die letzten Baulücken werden geschlossen und Bestandsbauten werden entsprechend dem Willen der Politik modernisiert oder abgerissen und durch Neubauten ersetzt. All dies führt zunehmend zu Beschwerden der Nachbarn wegen Baulärm.

Nach den rechtlichen Vorgaben, gerade auch nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm), muss Bauen jedoch weiterhin möglich sein. Lärm auf Baustellen ist daher unter anderem wegen seines zeitlich eher begrenzten Aufkommens privilegiert. Oft werden jedoch die Regelungen der AVV Baulärm falsch angewendet oder falsch verstanden.

Unsere Kanzlei verfügt im Bereich Baulärm über umfassende Erfahrung und mit Herrn Dr. Hettler über ein personenbezogenes Alleinstellungsmerkmal: Herr Dr. Hettler ist der weltweit einzige (deutsche) Rechtsanwalt, der neben einem Fachanwaltstitel im Baurecht und Architektenrecht zugleich im Bereich Akustik promoviert hat. Seine fachübergreifenden Kenntnisse suchen ihresgleichen und begründen die Ausnahmestellung unserer Kanzlei in Fragen von Baulärm und Schallschutz.

Wenn Sie sich von Herrn Rechtsanwalt Dr. Hettler beraten lassen wollen, nehmen Sie hier direkt Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bei juristischen Fragen zum Thema Lärm und Schallschutz sind Sie bei Herrn Dr. Hettler genau richtig:

  • Fachanwaltliche Expertise
  • Promotion im Bereich Akustik
  • Beste Kontakte zu Akustikbüros
  • Ausgezeichnete juristische Beratung
  • Zielführende Vertretung im Konfliktfall
  • Kanzlei-Team ausgewiesener Spezialisten
  • Spezialisierung auch in angrenzenden Rechtsgebieten
  • Fairer Interessenausgleich im Streitfall
  • Persönlicher Anwalt – keine wechselnden Ansprechpartner

Laut der TA Lärm ist vermeidbarer Baulärm zu vermeiden und die Ruhezeit auf Baustellen einzuhalten. Wir beraten Bauherren, Bauunternehmen und Nachbarn zu wirtschaftlich sinnvollen Lösungen, um eine Baustelle gemeinsam zu Ende zu führen. Wo ein Interessenausgleich nicht möglich ist, beraten wir auch in der Abwehr von Lärmbeschwerden und der Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht, unter anderem auch im einstweiligen Rechtsschutz.

Wir haben enge Kontakte zu erfahrenen Akustikbüros, die gemeinsam in der Schnittstelle zwischen Bauen und Recht die notwendigen Schallinformationen ermitteln.

Leistungen

  • Beratung an der Schnittstelle Akustik und Recht

  • Rechtliche Zuordnung der zulässigen Emissionen nach Analyse der vorhandenen Vorbelastung

  • Beratung gegenüber Nachbarn und Behörden, Zurückweisungen ungeeigneter Messungen (IPhone etc.)

  • Beste Kontakte zu Akustikbüros

  • Teil der rechtlichen Analyse der Baulärmemissionen und der Rechte der Behörden und Nachbarn ist die Untersuchung von alternativen Lösungen

  • Analyse der betroffenen Immissionsorte

  • Analyse evtl. sinnvoller Lärmschutzmaßnahmen

  • Analyse evtl. sinnvoller Gegenmaßnahmen, z. B. Kompensationen, Hotelunterbringung etc.

  • Erstellung von Schutzschriften

  • Prozessführung, Konfliktmanagement und Streitschlichtung

  • Schulungen und Seminare

Ihr Ansprechpartner

Dr.-Ing. Steffen Hettler (M.Sc.)

Standort München

T +49 89 5880856-00
F +49 89 5880856-99
hettler@jahnhettler.de