Der Corona-Virus ist allgegenwärtig. Die Planungs- und Bautätigkeit geht bei den meisten Bauvorhaben erheblich zurück und nähert sich teilweise ganz dem Stillstand. Damit verbunden hat bereits eine Welle aus Behinderungsanzeigen, Mehrkostenanzeigen, Bedenkenmitteilungen und Mahnungen oder Fertigstellungsaufforderungen begonnen. Das ist Anlass für uns, die 10 wichtigsten Fragen zu den Auswirkungen des Corona-Virus auf Ihr Bauvorhaben zu beantworten.
- Wie zeige ich richtig Behinderung an? Wie gehe ich mit einer Behinderungsanzeige um?
- Stellen Lieferengpässe eine Behinderung dar?
- Ist ein Corona Verdacht im Betrieb oder Personalmangel wegen Grenzschließung eine Behinderung?
- Die Preise steigen, z. B. aufgrund späterer Beschaffung – wer trägt die Kosten?
- Wann kann ein Verzugsschaden und Vertragsstrafe gefordert werden?
- Kann der Auftragnehmer Stillstandskosten nach § 642 BGB geltend machen (z. B. fehlende Bereitstellung des Baufelds durch den Auftraggeber)?
- Wie geht man mit der Absage von Baustellenterminen durch den Auftraggeber um?
- Was gilt, wenn auf der Baustelle ein Corona-Verdacht vorliegt?`
- Wann kann ich den Vertrag kündigen?
- Was ist beim Abschluss von Neuverträgen zu beachten?
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