JAHN HETTLER hat mit mehreren einstweiligen Verfügungen durchgesetzt, dass der KSC bei der Entwicklung „seines“ Stadions „mitspielen“ kann. Das Landgericht bestätigte, die umfassenden Informationspflichten der Stadt Karlsruhe. Insbesondere muss sie alle relevanten Vertragsunterlagen im Verhältnis zu dem mit dem Bau befassten Totalunternehmer herausgeben. Vom KSC vergütete Sonderwünsche sind umzusetzen. Auch muss die Stadt Karlsruhe, was sie bislang verweigert hatte, die Planung des KSC zum Ausbau der Kioske umsetzen. Das Gericht hat zwar, anders als bei den Kiosken, einen Erfüllungsanspruch des KSC auf Ausführung des Business-Bereichs ohne Stützen (entsprechend der mit dem KSC vereinbarten funktionalen Leistungsbeschreibung) abgelehnt. Es hielt aber ausdrücklich spätere, nicht verfahrensgegenständliche Schadensersatzansprüche des KSC bei Fortsetzung der bisherigen Planung durch die Stadt für möglich.

„Uns ging es mit den einstweiligen Verfügungen darum, dass die Stadt Karlsruhe den KSC endlich in die Projektabwicklung so einbezieht, wie die Verträge es vorsehen. Das haben wir erreicht.“ teilt der federführende Partner Dr. Maximilian Jahn mit.

Beteiligte Anwältinnen und Anwälte: Dr. Maximilian R. Jahn (Federführung), Florian Hergesell, Vanessa Bollenbach, Sebastian Eufinger

Zur Pressemitteilung des KSC:
https://www.ksc.de/verein/info/news/show/article/erfolg-vor-dem-landgericht-ksc-bekommt-ueberwiegend-recht-und-setzt-berechtigte-ansprueche-durch/