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JAHN HETTLER AKTUELL

BGH Urt. v. 20.04.2023 – I ZR 113/22: Reservierungsgebühren unter Anrechnung auf die Maklerprovision in AGB des Immobilienmaklers unwirksam!

Kanzleinachrichten|

Es war naheliegend – nun hat der BGH es entschieden: Die Vereinbarung einer nicht rückerstattungsfähigen Reservierungsgebühr ist zwischen Immobilienmakler und Kaufinteressent unwirksam. Im konkreten Fall sollte die an den Makler entrichtete Reservierungsgebühr bei einem Zustandekommen des Kaufvertrags auf die Maklerprovision angerechnet werden. Bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags soll die Rückzahlung der Reservierungsgebühr ausnahmslos ausgeschlossen sein.

Expertendialog privates Baurecht am 20.06. und 28.06.2023

Kanzleinachrichten, Vergangene Seminare|

Jahn Hettler Rechtsanwälte lädt ein zum Expertendialog.
Dr. Jahn und Dr. Hettler stellen die spannendsten und anspruchsvollsten Themen aus ihrer Praxis vor und diskutieren diese mit Ihnen, z. B. "Was ist ein prüfbares Angebot nach § 650b BGB", " Was sind tatsächlich erforderlichen Kosten" oder "Die ungelösten Folgen der geänderten Rechtsprechung zu § 642 BGB - Folgekosten verspäteter Planlieferungen, Anlaufzeiten und Preisanstieg aufgrund verschobener Bestellungen".
Am 20.06.2023 in Frankfurt a.M, am 28.06.2023 in München.

DIE KANZLEI

Wir setzen auf Spezialisierung und Erfahrung. Das Team und die Kooperationspartner von Jahn Hettler bestehen ausschließlich aus Anwältinnen und Anwälten mit einem klaren, unverwässerten, fachlichen Fokus. Gleichgültig ob Sie mit einer Frage im öffentlichen oder privaten Baurecht, im Vergaberecht, im Architektenrecht, im Bereich Projektentwicklung und Bauträgerrecht, im Grundstücks-, WEG- oder Nachbarschaftsrecht oder im Miet- oder Prozessrecht konfrontiert sind: Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung und umfassenden Beratungstiefe eines echten Experten, der den Bereich nicht nur „auch“ oder nur „mitmacht“. Das wirkt sich nicht nur positiv auf die Qualität, sondern auch auf die Effizienz der Beratung aus.

Wir begleiten große und sehr große Projekte zu jeder Zeit und in allen Projektphasen.

Spezialisierung. Erfahrung. Expertenwissen.

Wir beraten zum gesamten Lebenszyklus der Immobilie, des Anlagenbaus und zu allen Projektphasen großer Infrastrukturvorhaben. Wir begleiten die Projekte schnittstellenübergreifend ausschließlich mit ausgewiesenen Experten („Spezialisten“) in den jeweiligen Rechtsgebieten. Als Profis im Bereich der projektbegleitenden Beratung und juristischen Projektsteuerung gehört zu unseren Kernberatungsleistungen das Risiko-, Claim-, Anti-Claim- und Nachtragsmanagement.

Wir beraten hier in allen Projektphasen – von der Vorbeugung über die gütliche Streitbeilegung durch aktives Konfliktmanagement bis zur Durchsetzung / Abwehr entsprechender Ansprüche im Adjudikations-, Schieds- oder Gerichtsverfahren. Wir decken dabei insbesondere alle technischen und baubetrieblichen Schnittstellen und Bauzeitthemen ab und verfügen über langjährige Erfahrung mit gestörten Bauabläufen. Unsere hochgradige Spezialisierung und wissenschaftlich fundierte Beratung ist dabei gekoppelt mit projektorientierter „just-in-time“-Beratung mit sehr kurzen Reaktionsfristen durch projekterfahrene Anwältinnen und Anwälte.