26.08.2020: Referentenentwurf zur HOAI 2021 liegt vor
Nach dem Urteil des EuGH, der die Mindest-/Höchstsätze der HOAI schon am 04.07.2019 für unwirksam erklärt hatte, liegt nun der lang erwartete Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die HOAI 2021 vor. Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen können danach zukünftig frei vereinbart werden. Nur für den Fall, dass eine Vereinbarung versäumt wurde, sieht die HOAI ein Basishonorar als vermutete Honorarhöhe vor. Dennoch gibt es auch Kritik an diesem Entwurf und eine wesentliche Unsicherheit bleibt: Wie sind Altfälle zu behandeln?
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