Nach wie vor hat das Corona-Virus uns alle im Griff. Die von der Bundes- und Landesregierungen beschlossenen Maßnahmen treffen die Privatwirtschaft, Behörden und Gerichte gleichermaßen. Behörden sind derzeit eingeschränkt erreichbar. Die Verwaltungsgerichte verhandeln nur Eilverfahren, die keinen Aufschub dulden.
Neben laufenden Fristen sind Bauherren in Planungs- und Genehmigungsverfahren auch auf die Mitwirkung der Bauämter angewiesen. Als Bauherr steht man angesichts dessen vor vielen Fragen, etwa, wie mit den Behörden in laufenden Planungs- und Genehmigungsverfahren umzugehen ist, welche Auswirkungen „Corona“ auf den Lauf von Fristen hat, wie dennoch zeitnahe Entscheidungen der Behörden und Gerichte erreicht werden können.
Damit Bauvorhaben trotzdem rechtssicher und zeitnah genehmigt werden können, beantwortet JAHN HETTLER daher die 7 wichtigsten Fragen von Bauherren.
- Muss ich als Bauherr Fristen der Behörde einhalten?
- Muss ich mit verlängerten Fristen von Drittanfechtungen gegen meine Baugenehmigung rechnen?
- Was kann ich tun, wenn die Behörde nicht über meinen Bauantrag entscheidet?
- Lohnt sich eine Untätigkeitsklage?
- Wie gehe ich mit Fristen gegenüber dem Verwaltungsgericht um?
- Was muss ich beachten, wenn sich der Baubeginn wegen Corona verzögert?
- Was mache ich, wenn die Behörde nicht zur Bauzustandsbesichtigung kommt?