18.03.2020 Das Corona – Virus in der Bauwirtschaft. JAHN HETTLER beantwortet 10 Fragen

2023-05-24T16:10:22+02:00

Der Corona-Virus ist allgegenwärtig. Die Planungs- und Bautätigkeit geht bei den meisten Bauvorhaben erheblich zurück und nähert sich teilweise ganz dem Stillstand.

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18.03.2020 Das Corona – Virus in der Bauwirtschaft. JAHN HETTLER beantwortet 10 Fragen2023-05-24T16:10:22+02:00

Das Beste kommt zum Schluss! Kommentierung zu § 9 VOB/B im IBR-ONLINE-KOMMENTAR VOB/B veröffentlicht

2020-01-03T10:55:33+01:00

Wir freuen uns, dass heute der von Herrn Dr. Jahn kommentierte Abschnitt zur Kündigung des Auftragnehmers im ibr-online-Kommentar veröffentlicht wurde…

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Das Beste kommt zum Schluss! Kommentierung zu § 9 VOB/B im IBR-ONLINE-KOMMENTAR VOB/B veröffentlicht2020-01-03T10:55:33+01:00

10.12.2019 – KSC obsiegt vollständig mit JAHN HETTLER

2023-05-24T16:22:24+02:00

Umfassender Informationsanspruch bestätigt - KSC obsiegt vollständig mit JAHN HETTLER im Verfahren gegen die Stadt Karlsruhe - Stadt Karlsruhe nimmt Berufung zurück. „Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Das eigentliche Ziel war es, dass die vereinbarte Projektpartnerschaft zukünftig gelebt werden kann. Das haben wir erreicht.“, so der federführende Partner Dr. Maximilian Jahn.

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10.12.2019 – KSC obsiegt vollständig mit JAHN HETTLER2023-05-24T16:22:24+02:00

28.10.2019 – Kommentierung zu § 9 VOB/B im IBR-ONLINE-KOMMENTAR VOB/B veröffentlicht

2023-05-24T16:52:47+02:00

Wir freuen uns, dass heute der von Herrn Dr. Jahn kommentierte Abschnitt zur Kündigung des Auftragnehmers im ibr-online-Kommentar veröffentlicht wurde.

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28.10.2019 – Kommentierung zu § 9 VOB/B im IBR-ONLINE-KOMMENTAR VOB/B veröffentlicht2023-05-24T16:52:47+02:00

27.09.2019 – KSC mit JAHN HETTLER erfolgreich vor Landgericht Karlsruhe

2023-05-24T16:13:38+02:00

JAHN HETTLER hat mit mehreren einstweiligen Verfügungen durchgesetzt, dass der KSC bei der Entwicklung „seines“ Stadions „mitspielen“ kann. Das Landgericht bestätigte, die umfassenden Informationspflichten der Stadt Karlsruhe. Insbesondere muss sie alle relevanten Vertragsunterlagen im Verhältnis zu dem mit dem Bau befassten Totalunternehmer herausgeben…

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27.09.2019 – KSC mit JAHN HETTLER erfolgreich vor Landgericht Karlsruhe2023-05-24T16:13:38+02:00

10.09.2019: JAHN HETTLER PartG mbB aus München ist umgezogen

2019-09-12T08:31:27+02:00

JAHN HETTLER PartG mbB in München zieht in ein neues, repräsentatives Bürogebäude. Sie finden uns nun in der Leopoldstraße 158 in 80804 München. Telefonisch ist JAHN HETTLER München unverändert unter der +49 (0)89 5880856-00 zu erreichen.

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10.09.2019: JAHN HETTLER PartG mbB aus München ist umgezogen2019-09-12T08:31:27+02:00

25.07.2019: JAHN HETTLER berät S + S Grundbesitzgesellschaft mbH Karsten Schreyer bei Forward-Deal über 190 Wohneinheiten im Wohnpark Brüder-Grimm-Straße in Hanau.

2019-07-25T16:12:04+02:00

Das Projekt wurde nach mehrmonatigen Verhandlungen erfolgreich Ende Juni beurkundet. Es stellt eine der größten Projektentwicklungen in Hanau dar. Käufer / Investor ist die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Dealvolumen liegt im mittleren achtstelligen Millionenbereich.
Beteiligte Anwälte: Dr. Maximilian Jahn (federführend), Vanessa Bollenbach, Sebastian Eufinger

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25.07.2019: JAHN HETTLER berät S + S Grundbesitzgesellschaft mbH Karsten Schreyer bei Forward-Deal über 190 Wohneinheiten im Wohnpark Brüder-Grimm-Straße in Hanau.2019-07-25T16:12:04+02:00

04.07.2019: Heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen Europarecht verstoßen und unwirksam sind.

2019-07-25T09:48:36+02:00

Im Vertragsverletzungsverfahren C-377/17 der Europäischen Kommission gegen Deutschland hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI unvereinbar mit EU-Recht sind. Die Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG vom 12.12.2006) sei insoweit von der Bundesrepublik Deutschland nicht umgesetzt.

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04.07.2019: Heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen Europarecht verstoßen und unwirksam sind.2019-07-25T09:48:36+02:00