05.11.2020: HOAI 2021 – Änderungen „in letzter Sekunde“?
Morgen (06.11.2020) soll die HOAI 2021 und ihre gesetzliche Ermächtigungsgrundlage (ArchLG) im Bundesrat endgültig verabschiedet werden.
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Steffen Hettler2023-05-24T17:28:09+02:00Kanzleinachrichten|
Morgen (06.11.2020) soll die HOAI 2021 und ihre gesetzliche Ermächtigungsgrundlage (ArchLG) im Bundesrat endgültig verabschiedet werden.
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Steffen Hettler2020-12-15T08:54:31+01:00Allgemein, Kanzleinachrichten, Presse|
Nachdem wir erst kürzlich im Kanzleiranking des Wirtschaftsmagazins brand eins im Bereich Baurecht als eine der besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands ausgezeichnet wurden, folgt nun die nächste Auszeichnung im JUVE Handbuch.
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Columbine Stuhlmann2023-05-24T16:30:26+02:00Kanzleinachrichten|
Am 8. Oktober 2020 hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) beschlossen. Die Gesetzesänderung war deshalb zu vollziehen, da das ArchLG die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der (neuen) HOAI darstellt.
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Wir setzen auf Spezialisierung und Erfahrung. Das Team und die Kooperationspartner von Jahn Hettler bestehen ausschließlich aus Anwältinnen und Anwälten mit einem klaren, unverwässerten, fachlichen Fokus. Gleichgültig ob Sie mit einer Frage im öffentlichen oder privaten Baurecht, im Vergaberecht, im Architektenrecht, im Bereich Projektentwicklung und Bauträgerrecht, im Grundstücks-, WEG- oder Nachbarschaftsrecht oder im Miet- oder Prozessrecht konfrontiert sind: Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung und umfassenden Beratungstiefe eines echten Experten, der den Bereich nicht nur „auch“ oder nur „mitmacht“. Das wirkt sich nicht nur positiv auf die Qualität, sondern auch auf die Effizienz der Beratung aus.
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Wir beraten zum gesamten Lebenszyklus der Immobilie, des Anlagenbaus und zu allen Projektphasen großer Infrastrukturvorhaben. Wir begleiten die Projekte schnittstellenübergreifend ausschließlich mit ausgewiesenen Experten („Spezialisten“) in den jeweiligen Rechtsgebieten. Als Profis im Bereich der projektbegleitenden Beratung und juristischen Projektsteuerung gehört zu unseren Kernberatungsleistungen das Risiko-, Claim-, Anti-Claim- und Nachtragsmanagement.
Wir beraten hier in allen Projektphasen – von der Vorbeugung über die gütliche Streitbeilegung durch aktives Konfliktmanagement bis zur Durchsetzung / Abwehr entsprechender Ansprüche im Adjudikations-, Schieds- oder Gerichtsverfahren. Wir decken dabei insbesondere alle technischen und baubetrieblichen Schnittstellen und Bauzeitthemen ab und verfügen über langjährige Erfahrung mit gestörten Bauabläufen. Unsere hochgradige Spezialisierung und wissenschaftlich fundierte Beratung ist dabei gekoppelt mit projektorientierter „just-in-time“-Beratung mit sehr kurzen Reaktionsfristen durch projekterfahrene Anwältinnen und Anwälte.