04.07.2019: Heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen Europarecht verstoßen und unwirksam sind.
Im Vertragsverletzungsverfahren C-377/17 der Europäischen Kommission gegen Deutschland hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI unvereinbar mit EU-Recht sind. Die Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG vom 12.12.2006) sei insoweit von der Bundesrepublik Deutschland nicht umgesetzt.
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