13.10.2020: Neues zur HOAI 2021 – Bundestag verabschiedet Gesetzesänderung zum ArchLG!
Columbine Stuhlmann2023-05-24T16:30:26+02:00Am 8. Oktober 2020 hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) beschlossen. Die Gesetzesänderung war deshalb zu vollziehen, da das ArchLG die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der (neuen) HOAI darstellt.
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